Leistungen

im Überblick

(Auszug)

Grundstücksrecht

  • Kaufvertrag
  • Übertragungsvertrag/
    Schenkungsvertrag
  • Grundschuld
  • Dienstbarkeit
  • Wohnungsrecht/
    Nießbrauch
  • Teilungserklärung
  • Bauträgervertrag
  • Erbbaurechtsvertrag

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften
  • Umgestaltung und Verschmelzung von Gesellschaften
  • Gesellschaftsanteilsabtretungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Handelsregisteranmeldungen

Erbrecht

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Erbscheinsantrag

Familienrecht

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung/
    Patientenverfügung
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionsantrag

Mein Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Was unterscheidet eine notarielle Beurkundung von einer notariellen Beglaubigung?

Bei einer notariellen Beurkundung überprüft die Notarin bzw. der Notar den gesamten Inhalt eines Dokumentes. Er verliest vor den anwesenden Personen die komplette Niederschrift und klärt sie über Rechte und Pflichten auf und belehrt über mögliche Risiken. Die notarielle Beurkundung gewährleistet somit eine fachkundige und unabhängige Beratung der beteiligten Personen. Insbesondere bei folgenschweren Rechtsgeschäften, wie z.B. bei Grundstückskaufverträgen, Pflichtteilsverzichten oder im Gesellschaftsrecht, verlangt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung, damit auch juristisch unerfahrene Personen die Tragweite einer Vereinbarung erkennen. Nur durch die Beurkundung kommt im Falle eines Beurkundungserfordernisses ein rechtswirksamer Vertrag zustande.

Eine notarielle Beglaubigung bestätigt hingegen ausschließlich die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift (Kopie). Der Inhalt des unterschriebenen Dokuments wird bei einer Beglaubigung nicht notariell geprüft.

Was unterscheidet Notare von Rechtsanwälten oder Richtern?

Notarinnen und Notare sind – anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notarinnen und Notare den Richterinnen und Richtern.

Anders als bei Richterinnen und Richtern ist es jedoch nicht Aufgabe der Notarinnen und Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Sie bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Den Beteiligten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht. Notarinnen und Notare wirken auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Ihre Tätigkeit endet, wenn sich eine solche Einigung nicht erzielen lässt. Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis regelmäßig in einem Vertrag nieder. 

Ob es sich um die Beurkundung von Verträgen, die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften oder die Beratung bei rechtlichen Fragen handelt – als Notarin stehe ich Ihnen jederzeit mit meiner Expertise zur Verfügung.