Notare und Notarinnen sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, die einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und damit des Gemeinwesens leisten. Sie sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, das ihnen vom Staat verliehen wurde. Sie betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Notare werden vom Ministerium der Justiz ernannt. Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden strenge Maßstäbe angelegt. Nach Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina durchläuft der Notar eine mehrjährige Spezialausbildung (Anwärterdienst), die seine besondere Qualifikation sicher stellt. Der Notar tritt Ihnen als Dienstleister, gleichzeitig aber auch als Hoheitsträger entgegen. In dieser Eigenschaft repräsentiert er den Staat, wie es sein Siegel und das Amtsschild mit dem Landeswappen verdeutlichen.

Die vorsorgende Rechtspflege durch Notarinnen und Notare dient dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung. Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden (§ 17 Absatz 1 Beurkundungsgesetz).